Begrenzung der Haftung
Die DRK-Soziale Dienste im DRK-Kreisverband Gelsenkirchen e.V. führt den Test mit Sorgfalt aus. In Einzelfällen kann ein Test ungültig sein oder bei einem Schnelltest ein falsches positives Ergebnis angezeigt werden.
Für alle Testungen und Ergebnissen gilt folgende Begrenzung der Haftung:
1) Der DRK-Kreisverband Gelsenkirchen e.V. haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der DRK-Kreisverband Gelsenkirchen e.V. – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
5) Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des DRK-Kreisverband Gelsenkirchen e.V.